Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Halten und Verwalten des eigenen Vermögens sowie Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.