Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Import, Export und Handel von Lebensmitteln, Verbrauchsgütern und anderen Waren, die Übernahme von Handelsvertretungen, die Vertretung von Luft-, Seefahrts- und anderen Transportunternehmen sowie das Vermieten von Wohnraum.