Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.