| Gegenstand | Entwicklung, An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Verwaltung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |