Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und die Entwicklung von Immobilienprojekten unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO.