Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen, Lastwagen, Ersatzteile hierfür sowie Druckfarben, Papier und andere Waren.