Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Volks- und Berufsbildung, Kunst und Kultur, Information der Öffentlichkeit über deutsches und ausländisches Recht, Kultur und Gewohnheiten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einstellung von Print-, Ton- und Bildmedien in das Internet, durch wissenschaftliche und informatorische Veranstaltungen und Forschungsvorhaben.