| Gegenstand | Verwaltung, Vermietung, Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG. |