Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Vergabe von Lizenzen, Rechten, Marken, Kauf und Verkauf von Gütern, Verwaltung des eigenen Vermögens, logistische und kaufmännische Dienstleistungen für Tochtergesellschaften. Kauf und Verkauf von erlaubnisfreien Gütern aller Art.