| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist
(1) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe afrikanischer Flüchtlinge und Migranten in Deutschland durch,
(1a) die Durchführung von kostenlosem Sprachunterricht zur Erreichung des für Ausbildung und Studium geforderten Sprachlevels zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration von afrikanischen Geflüchteten und Migranten in Deutschland,
(1b) die Durchführung von kostenlosen Informationsveranstaltungen über die deutsche Gesellschaft und Kultur, Gesetze und Regeln als Integrationshilfe für afrikanische Geflüchtete und Migranten,
(1c) die Herausgabe eines kostenlosen periodischen E-Newsletters mit Informationen für afrikanische Geflüchtete und Migranten zu der deutschen Gesellschaft und Kultur, Gesetze und Regeln,
(2) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene durch,
(2a) die kostenlose Beratung, Hilfe sowie kostenlose Rechtsberatung für afrikanische Geflüchtete in Deutschland,
(2b) die kostenlose Beratung und Unterstützung für afrikanische Geflüchtete in Deutschland bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, einer Arbeitsstelle oder Studienplatz,
(2c) die Veranstaltung von kostenlosen Seminaren und Workshops zu Integrationsthemen,
(3) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens durch,
(3a) die Veranstaltung von kostenlosen deutsch-afrikanischen Konferenzen, Seminaren und Workshops zum Austausch über die politischen, kulturellen und entwicklungspolitischen Beziehungen im Sinne einer friedlichen Zusammenarbeit,
(3b) die Durchführung von kostenlosen Informationsveranstaltungen in afrikanischen Ländern zu Studienmöglichkeiten, Erwerbstätigkeiten sowie Ausbildungsmöglichkeiten in Deutschland, um der irregulären Migration entgegenzuwirken,
(4) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke,
(5) die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind; sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Hierbei sind die Bestimmungen des § 63 AO einzuhalten,
(6) die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke,
(7) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(8) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |