Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wertpapieren sowie Beteiligungen an Gesellschaften, die vorgenannte Vermögensgegenstände halten und verwalten. Ausgenommen sind Dienstleistungen für Dritte.