Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögens (verbundener Unternehmen) sowie die Beteiligung an selbständigen Unternehmen unter Ausschluß von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz