| Gegenstand | Die Verwaltung von eigenem Vermögen, die Beteiligung an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die Unternehmensberatung, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Geschäfte. |