Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, die Übernahme der Geschäftsführung und der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter in Kommanditgesellschaften sowie die Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation und Informationstechnologie (Software-Entwicklung), jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, dem Kapitalanlagegesetz oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.