| Gegenstand | Der Erwerb und das Halten sowie ggf. die Vermietung von technischen Einrichtungen, Anlagen, Vorrichtungen und beweglichen Wirtschaftsgütern innerhalb von Gebäuden auf Grundstücken Dritter, die für eine gewerbliche Vermietung vorgesehen sind, soweit es sich dabei nicht um wesentliche Gebäudebestandteile im Sinne der §§ 93, 94 BGB handelt. Eine Tätigkeit gem. § 34c GewO ist ausgeschlossen. |