| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung und Betreuung, insbesondere auch die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern und die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des §1 KJHG. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Kindertagesstätte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Satzungszweck wird weiterhin dadurch erreicht, dass dem Betrieb der Kindertagesstätte finanzielle und sachliche Mittel ausschließlich zweckgebunden für alle Aktivitäten zur Verfügung stellt werden. |