| Gegenstand | Die Beteiligung an Gesellschaften deren Gegenstand insbesondere auf den Betrieb von Einrichtungen, die der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe, d.h. von Kindertagesstätten oder Kinderhorten gerichtet ist. Darüber hinaus ist Gegenstand der Gesellschaft die Erbringung sämtlicher Dienst- und Serviceleistungen, die dem Betrieb der vorgenannten Einrichtungen dienen. Dazu gehört auch die Herstellung, der Verkauf sowie der Vertrieb von Produkten, die zur Zweckerfüllung der in Satz 1 genannten Einrichtungen benötigt werden oder geeignet sind. |