| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur in den unterschiedlichen Disziplinen sowie die mögliche Unterstützung hilfsbedürftiger Künstler*innen mit Sach- und Geldleistungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Umsetzung von Ausstellungen, Events sowie allen Arten von förderlichen und bildenden Veranstaltungen wie Schulungen, Exkursionen, Messen, Expertengespräche, Podiumsdiskussionen etc. Darüber hinaus werden den Kunstschaffenden Präsentationsmöglichkeiten oder auch Räume zur Verfügung gestellt, über die sie in experimentellem und Ideen entwickelnden Charakter sowohl mit Kunstinteressierten als auch jeder anderen gesellschaftlichen Gruppe in den Dialog eintreten können. Hervorzuheben sind die bildenden und darstellenden Künste und ihre Künstler*innen sowohl nationaler als auch internationaler Herkunft zum Zwecke eines kulturellen Austausches und der tieferen Verständigung unterschiedlicher Kulturkreise. Der experimentelle Leitgedanke der Gesellschaft ist das Zitat des Künstlers Joseph Beuys: "Nur die Kunst kann die Gesellschaft zum Besseren verändern." |