Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft entweder durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.