Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.