| Gegenstand | Die Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens, die Verwaltung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erbringung von Beratungsdienstleistungen (nicht rechts-/steuerberatend) im Immobilienbereich jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |