| Gegenstand | Die Wahrnehmung von freischaffenden Berufsaufgaben gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) sowie der Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen aus dem Bereich des Designs, insbesondere des Lichtdesigns, Ausstellungsdesigns und die Gestaltung von Bühnenbildern. |