Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb von Sozialstationen, Tages- und Kurzzeitpflegen, der ambulanten und stationären Betreuung, Angeboten zur Unterstützung im
Alltag im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Versorgung und der Pflege von Kindern, pflegebedürftigen Jugendlichen und Erwachsenen, Kranken und Behinderten, sozial Schwachen, Pflegebedürftigen; der Einrichtung von sozialen und medizinischen Betreuungs- und Beratungsstellen; sofern die ggf. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen vorliegen.