| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängenden Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen. Geschäfte im vorgenannten Sinne, die unter § 34 c GewO fallen, gehören zum Gegenstand. |