| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist
Erwerb und Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb und Beteiligungen von Beteiligungen und Liegenschaften jeglicher Art, Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art in der Immobilienwirtschaft, außer den, die gesonderter Genehmigungen auf Grundlage gesetzlicher Regelungen bedürfen, die Übernahme persönlicher Haftungen und die Geschäftsführung von Handelsgesellschaften jeglicher Art.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar als persönlich haftende Gesellschafterin. |