| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb, das Halten, und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und/oder Immobilien, soweit dies nicht genehmigungspflichtig nach dem KWG, der GewO oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften ist, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, soweit nicht erlaubnispflichtig. |