Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Themenfeldern Strategie, Prozessumsetzung, Vetrieb und Regulatorik, jeweils soweit gesetzlich in Deutschland hierfür keine Genehmigung erforderlich ist, also insbesondere keine Rechtsberatungsleistungen.