Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Bau, der Betrieb, die Vermietung und Verpachtung von Hotels, Gaststätten und sonstigen Einrichtungen zur Beherbergung und Versorgung von Personen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.