Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Unterstützung verschiedenster gemeinnütziger bzw. karitativer Organisationen im In- und Ausland durch den Aufbau und Betrieb eines Internetportals bzw. einer Internetplattform. Diese Plattform dient als Serviceplattform zur Generierung von Spenden. Durch die Schaffung der Möglichkeit, zum Dank für eine Spende oder die Verbreitung des Spendenaufrufs an der Auslosung unterschiedlichster Preise und VIP Veranstaltungen teilnehmen zu können, soll das Spendaufkommen gesteigert werden. Die Organisation, Planung, Durchführung der Preise/Veranstaltungen wird durch das Unternehmen vorgenommen. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.