| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens sowie Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) bedürfen. |