Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht primär als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten. Die Tätigkeiten erfolgen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG und KAGG.