| Gegenstand | Planungs- und Überwachungsleistungen, die von Bauleistungen ausgenommen sind (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG), Materiallieferung, Lieferung von Maschinen, Bereitstellen von Wasser- und Energien, Anlegen von Bepflanzung, Verkehrssicherungsleistungen, Bereitstellen von Pumpen und Baugeräten, Entsorgen und Bereinigen von Baumaterial. |