Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten sowie das Verwalten von Beteiligungen, im eigenen Namen, für eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Geschäften nach dem KWG.