Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit.