Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software, hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die Konzeption, Erstellung, und die Vermarktung von Software für Dritte und auf eigene Rechnung und unter eigenen Marken.