| Gegenstand | Der Betrieb einer Fahrschule, die Aus- und Weiterbildungen als Bildungsträger nach SGB III, Aus-und Weiterbildung von Berufskraftfahrern und Gabelstapelfahrern, Ladekranausbildung, Arbeitsvermittlung sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Geschäftszweck dienlich sind, nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis (§§10,11 Fahrlehrergesetz). |