Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens, ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.