| Gegenstand | Das Investieren und/oder Halten von Geschäftsanteilen oder Aktien anderer Organisationen, Gesellschaften und/oder Körperschaften sowie verschiedenartiger Vermögensgegenstände und/oder Wirtschaftsgüter im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, Geschäfte nach § 32 KWG betreffen nicht den Gegenstand des Geschäfts. |