Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Die Gesellschaft erfüllt die Funktion einer Holdinggesellschaft.