| Gegenstand | die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO), der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) und des Umwelt- und Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO).
Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die
- gemeinsame Organisation und Durchführung von Lehre und Forschungsvorhaben mit den Architekturfakultäten verschiedener Universitäten (u.a. als Lehrstuhl an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, als Gastdozierende an der Politecnico di Milano und Leopold Franzens Universität Innsbruck und in Kooperation mit der Technischen Universität Berlin, der Universität für Gestaltung Linz und der Technischen Universität Wien) zur Erarbeitung zukunftsorientierter Lösungen für aktuell relevante, insbesondere den Bausektor betreffende, gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Probleme mit dem Ziel der sozial-ökologischen Umgestaltung des europäischen Gebäudebestands. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten werden zeitnah veröffentlicht und diskutiert, in Veranstaltungen, online und in Printmedien (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO).
- Produktion eines mehrsprachigen Dokumentarfilms (OmU) in Kooperation mit dem renommierten Architekturinstitut CIVA in Brüssel zur Rolle des Immobilien- und Bausektors im Klimawandel und der Bedeutung des europäischen Gebäudebestands in Hinblick auf die sozial-ökologische Transformation dieser Sektoren. Zu Wort kommen renommierte Experten und Expertinnen wie Prof. Dr. Thomas Bernauer, Mitautor der IPCC Studie; Prof. Dr. Silke Langenberg, Denkmaltheoretikerin und -pflegerin; Ruth Schagemann, Präsidentin des Europäischen Architekten Councils; die Architekten und Pritzker-Preisträger Jacques Herzog (Herzog de Meuron) und Anne Lacaton (Lacaton & Vassal) uvm. Dieser Film wird im Zuge einer Tournee öffentlich gezeigt so-wie an verschiedenen Universitäten und Museen, jeweils mit anschließender Diskussionsrunde mit den Zuschauer*innen und Ausstellungsbesucher*innen, besprochen.
Der Film und die anschließenden Diskussionsrunden sollen ein Verständnis der Öffentlichkeit für das transformative Potenzial des Gebäudebestands schaffen. Weiter soll der Film die einzelne Person über das Potenzial der adaptiven Umnutzung und den sozialen und ökologischen Wert von Renovierung und Erhaltung bestehender Gebäude für den Umwelt- und Klimaschutz aufklären. Der Film wird nach Ende der Tournee im Internet auf www.houseeurope.eu öffentlich abrufbar sein (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 7 und 8 AO).
- Organisation und Durchführung von interaktiven Veranstaltungen, auch in Kooperation mit dem steuerbegünstigten Verein Deutsche Umwelthilfe, u.a. allgemein zu Themen der Rolle des Gebäudebestands in Europa für den Kli-ma- und Umweltschutz und im Besonderen zur Frage nach der konkreten Be-rechnungsweise der im Gebäudebestand vorhandenen CO2-Bilanz sowie zu architektonischen Möglichkeiten, um die für eine klimaneutrale Zukunft erforderliche sozial-ökologische Umgestaltung unseres Zusammenlebens in Europa zu erreichen.
Diese Veranstaltungen bezwecken insbesondere, die breite Öffentlichkeit auf-zuklären über das große Potential der Nutzung des bereits vorhandenen Gebäudebestands in Europa (statt aus Gründen der Spekulation Abriss und Neubau zu hohen, für den Großteil der Bürger häufig nicht erschwinglichen Marktpreisen) für die Zielerreichung einer wirtschaftlichen und ökologisch nachhaltigen Zukunft als Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und 8 AO).
- Organisation und Durchführung einer Europäischen Bürgerinitiative ("EBI") mit dem langfristigen Ziel der Schaffung einer EU-Gesetzgebung, die die klimaneutrale Renovierung bestehender Gebäude begünstigt und den durch Spekulation angetriebenen Abriss und Ersatzneubau von Bestandsgebäuden unterbindet, um erschwinglichen und lebenswerten klimagerechten Wohnraum zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu fördern. Ziel ist es, die nötige Stimmanzahl von einer Million in mindestens sieben EU Ländern zu sammeln, damit sich die EU Kommission mit diesem Vorhaben der EBI inhaltlich befasst (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO). |