| Gegenstand | Herstellung, Erwerb, Verwertung, Vermarktung, Vertrieb und Lizenzierung von kommerziell vermarktbaren Videospielen, Unterhaltungssoftware und anderen interaktiven Produkten jeglicher Art in eigenem oder fremden Namen sowie die Beteiligung an Unternehmen in eigenem Namen, eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die in den oben aufgeführten Geschäftsfeldern tätig sind. Ausgenommen hiervon sind genehmigungspflichtige Glücksspiele nach § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). |