| Gegenstand | Die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens. Außerdem Erwerb, Halten, Vermietung und Verpachtung, Verwalten und Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit; des Weiteren der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit ähnlichem Gesellschaftszweck und Investitionen in Wirtschaftsbereiche aller Art jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist. |