Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens und Personaldienstleistungen, insbesondere gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung, sowie die Unternehmensberatung.