Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von mobilen Applikationen, Internetportalen und Internetseiten sowie die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Sport, Fitness, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmitteln, mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die eine Genehmigung oder Zulassung bedürfen.