| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere, stets aber höchstens sechs Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehr als ein und bis zu vier Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Sind mehr als vier Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch vier Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. |