Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringen von Entwicklungs- und Beratungsleistungen, insbesondere Marktforschung, Geschäftsmodellentwicklung, Prototypenentwicklung, sowie deren Betrieb und der Vertrieb von digitalen Diensten im eigenen Namen oder für Dritte, sowie das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften im eigenen Namen und auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.