| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland unter Ausschluss solcher Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen, sowie Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte und Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen für andere Unternehmen. |