Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Die Beratung, die Verwaltung und/oder die Vermittlung von Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen, die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung von anderen Unternehmen sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, sofern hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft leistet weder Rechts- noch Steuerberatung.