| Gegenstand | Die Durchführung von Bewachungstätigkeiten für Dritte, insbesondere Pfortendienste, soweit eine Zugangskontrolle und nicht nur reine Informationsvergabe vorgenommen wird; Überwachen der Auslassbereiche von Diskotheken und von dem Einlassbereich getrennte Ausgänge; Zugangskontrollen bei Gaststätten (soweit keine Diskothek); Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung bei sonstigen Veranstaltungen, inkl. Durchsuchungen nach unerlaubten Gegenständen am Eingang; Zugangskontrollen mit ggf. Zutrittsverweigerung zum (Fußball-)Stadion; Posten an den Stadiontoren, die als Fluchtweg nicht verschlossen sind, der unberechtigte Zutritt jedoch verhindert werden muss: Bewachungspersonal direkt vor der Bühne (z. B. zum Schutz der Musiker); Bewachungspersonal direkt in den sog. Wellenbrechern, die für Ordnung sorgen und ggf. bewusstlose Besucher bergen sollen; Zugangskontrolle mit ggf. Zutrittsverweigerung wegen Überfüllung in Bierzelten; nach Dienstschluss "Revierwachmann" in verschlossenen öffentlichen Gebäuden und in und um Firmengebäuden (abgezäunt); Personenschützer unabhängig von öffentlichen oder nicht-öffentlichem Verkehrsraum; Haushüter mit Schwerpunkt Bewachungstätigkeit; Museum: Bewachung im Stand - ab und zu wird in den Nebenraum gewechselt; Hauptleistung ist die Bewachung von wenigen Museumsräumen in abwechselnder Reihenfolge; Konzerte - Wachpersonen stehen nicht nur auf dem Fleck - grundsätzlich ist aber die Haupttätigkeit nicht als Kontrollgang vom Auftraggeber festgelegt, sondern an bestimmten Konfliktpunkten, wie z. B. vor dem backstage-Bereich, Eingangsbereich etc.; Reinigungsdienstleistungen, insbesondere Gebäudereinigung/Treppen etc.. |