Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Liquidator darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, das Halten und der Verkauf von Immobilien sowie der Verkauf und die Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen, das Event-Management, das Künstlermanagement, Import- und Exporttätigkeiten, der Betrieb gastronomischer Einrichtungen einschließlich Nachtclubs und Bars und die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen.